Ob Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Agrarrecht oder Kirchenrecht – unsere Anwälte bringen tiefgehende Fachkenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten mit, um Ihnen in Ihren rechtlichen Anliegen professionell zu helfen. Stöbern Sie in den einzelnen Rechtsgebieten und entdecken Sie, wie wir Ihre juristischen Herausforderungen meistern.
Richtige Entscheidungen setzen die genaue Kenntnis der Rechtslage und der möglichen Rechtsfolgen des Handelns voraus. Eine zutreffende Auskunft und zuverlässigen Rechtsrat vermittelt die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Sowohl als Vertreter vor Gericht (die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schmidt & Günther sind – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs – vor allen staatlichen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt), als auch bei außergerichtlichen Verhandlungen sind wir bestrebt, die Interessen unserer Mandanten konsequent durchzusetzen. Ziel unserer Tätigkeit ist es, den Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen und sie vor Rechtsverlusten zu schützen.
Wir entwerfen und prüfen Verträge, die unsere Mandanten schließen wollen oder bereits geschlossen haben. Wir gestalten Schriftstücke, durch die unsere Mandanten rechtserhebliche Erklärungen abgeben. Außerdem bereiten wir öffentlich-rechtliche Satzungen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsakte vor, durch die hoheitlich handelnde Körperschaften die Rechtslage gestalten.
Zum anwaltlichen Tätigkeitsfeld gehört auch die Vermittlung und Mediation sowie die Streitschlichtung.
Damit unsere anwaltliche Tätigkeit höchsten Ansprüchen genügt, setzen wir auf Spezialisierung. Rechtsanwalt Professor Dr. Schmidt und Rechtsanwalt Günther sind als Fachanwälte in folgenden Rechtsgebieten besonders spezialisiert:
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