Rechtsanwaltsfachangestellte - Assistentin von Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt - Profi in Büroorganisation und Mandantenbetreuung - Zu ihren Aufgaben gehören Aktenverwaltung, Fristenkontrolle und Kostenmanagement.
Rechtsanwaltsfachangestellte - Assistentin von Rechtsanwalt Stefan Günther - Profi in Büroorganisation und Mandantenbetreuung - Zu ihren Aufgaben gehören Aktenverwaltung, Fristenkontrolle und Kostenmanagement.
Rechtsanwaltsfachangestellte - Assistentin von Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt - Ihre Expertin in Büroorganisation und Mandantenbetreuung - Aktenverwaltung, Fristenkontrolle und Kostenmanagement.
Unsere Mitarbeiterinnen sind absolute Profis und zeichnen sich durch ihre exzellente Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung sowie jahrelange Berufserfahrung verfügen sie über herausragende persönliche und fachliche Kompetenz. Die Vertraulichkeit in allen Angelegenheiten ist für uns selbstverständlich.
Bei Dr. Schmidt & Günther können Sie sich sicher sein, dass unser Team aus hochqualifizierten Fachkräften besteht, die das vollste Vertrauen der Rechtsanwälte der Sozietät genießen.
In der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmidt & Günther ist unser Team von zuverlässigen und versierten Mitarbeitern das Herzstück. Sie übernehmen vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben, die den reibungslosen Ablauf der Kanzlei gewährleisten. Dazu gehören die Mandanten- und Aktenverwaltung, die effiziente Büroorganisation, der Telefondienst, die professionelle Bearbeitung von Mandanten-, Gerichts- und Behördenkommunikation, die sorgfältige Postverwaltung, das Erstellen und Abwickeln von Gerichts- und Mandantenkorrespondenz, die präzise Kontrolle anwaltlicher Schriftsätze, die zuverlässige Überwachung von Fristen und Terminketten, der herzliche Mandantenempfang, die akkurate Terminverwaltung, die sichere Verwaltung von Zahlungsvorgängen, die Weiterleitung von Mandanten- und Fremdgeldern sowie ein effektives Kostenmanagement.
Zögern Sie nicht, sich in allen rechtlichen Angelegenheiten an unsere Mitarbeiterinnen zu wenden. Sie sind freundliche und kompetente Ansprechpartnerinnen und stehen Ihnen jederzeit hilfsbereit zur Seite.
Mit Stolz können wir auf eine erfolgreiche Berufspraxis und Kanzleigeschichte zurückblicken:
Die Kanzlei wurde am heutigen Kanzleisitz im Leisniger Gewerbegebiet (Ringstraße 18-20) bereits im Sommer 1999 von den Rechtsanwälten Torsten Schmidt, Stefan Günther und Sven Lattermann unter der bisherigen Bezeichnung „Schmidt, Günther & Lattermann“ gegründet. Erfolgreich und mit Beständigkeit konnte sich die Rechtsanwaltssozietät seit dieser Zeit entwickeln und am Anwaltsmarkt behaupten. Vor allem wurde von Anfang an erfolgreich auf Spezialisierung gesetzt: Alle Rechtsanwälte konnten sich schon in kurzer Zeit zu Fachanwälten qualifizieren (bspw. RA Dr. Schmidt – FA f. Verwaltungsrecht 2003; RA Günther – FA f. Arbeitsrecht 2002, FA f. Verkehrsrecht 2010).
Nachdem zum 1.6.2007 das früher für Rechtsanwälte geltende Zweigstellenverbot aufgehoben worden war, war bereits 2008 eine Zweigstelle in Roßwein gegründet worden. Neben dem Stammsitz (Hauptsitz) in Leisnig wurden nun auch Rechtssuchende (Unternehmen, öffentliche Rechtsträger, gemeinnützige Organisationen, Bürger) in Roßwein mit anwaltlichen Dienstleistungen versorgt. Der erfolgreiche Ausbau dieser Zweigstelle in Roßwein machte im Juni 2012 den Umzug der Zweigstelle von der bisherigen Adresse (Querstraße 1, Roßwein) in neue Büroräume (Auf dem Werder 1, Roßwein) erforderlich. Seitdem hatte die Sozietät im Wohn- und Geschäftshaus (Anwalts- und Ärztehaus) „Auf dem Werder“ im ersten Obergeschoss ihren zweiten Standort.
Im Jahr 2013 erfolgte eine strukturelle Neuorientierung: Rechtsanwalt Sven Lattermann verlegte seinen Kanzleisitz vollständig nach Roßwein. Die bislang ausschließlich in Leisnig ansässige Kanzlei mit Zweigstelle in Roßwein, wurde somit in eine überörtliche Sozietät (Rechtsanwälte Dr. Torsten Schmidt & Stefan Günther in Leisnig; Rechtsanwalt Sven Lattermann in Roßwein) umgewandelt.
Mit Ablauf des 31.12.2014 ist Rechtsanwalt Sven Lattermann aus der Rechtsanwaltssozietät ausgeschieden. Er hat zunächst den früheren Kanzleistandort Roßwein in eigener Verantwortung als Einzelanwalt fortgeführt (unterdessen hat RA Lattermann seinen Kanzleistandort nach Döbeln verlegt).
Daher firmierte die Sozietät bis 31.12.2014 unter der Bezeichnung „Dr. Schmidt, Günther & Lattermann“ und ab dem 1.1.2015 ausschließlich unter der Bezeichnung „Dr. Schmidt & Günther“ bzw. „Rechtsanwälte Dr. Schmidt & Günther“.
Zwischen 2017 und 2020 war Frau Rechtsanwältin Carolin Voigt als angestellte Rechtsanwältin bei den Rechtsanwälten Dr. Schmidt & Günther tätig. Frau Rechtsanwältin Voigt betreute das Dezernat „Familienrecht“.
Ab Juni 2022 wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt zum Honorarprofessor an der Universität Leipzig (Honorarprofessor für Staatskirchen- und Kirchenrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig) bestellt.
Unsere Rechtsanwälte setzen auf Qualität in allen Aspekten unserer Arbeit.
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